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Thema : Geflügelpest

Geflügelpest

Schleswig-Holstein war seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich bis Ende März 2024 fortgesetzt hat.

Letzte Aktualisierung: 22.07.2024

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Im Sommer 2023 waren die koloniebrütenden Küsten- und Möwenvögel, vor allem Lachmöwen und Seeschwalben, stark von der Geflügelpest betroffen. Im Winter 2023/2024 betraf das Artenspektrum überwiegend Gänse, Enten und Möwen. Das Virus wurde seit November 2023 bei 107 Wildvögeln nachgewiesen. Erstmals seit 2021 ist das Geflügelpestgeschehen in diesem Sommer abgeklungen.

Beim Hausgeflügel sind seit November 2023 sieben gewerbsmäßige Geflügelbestände als auch eine Hobbyhaltung betroffen. Zuletzt im Februar 2024 wurde ein Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel festgestellt.

Allgemeines zur Geflügelpest

Die aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln als auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch rechtlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen bekämpft. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.

Laut Experten ist aufgrund detaillierter Analysen ein Eintrag nach Europa und Deutschland über Zugvögel, die aus von der Geflügelpest betroffenen Gebieten kommen, am wahrscheinlichsten.

Die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände kann auf mehreren Wegen erfolgen: In Freilandhaltungen stellt der direkte Kontakte mit infizierten Wildvögeln die größte Gefahr dar. Aber auch in scheinbar geschlossene Haltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten, die nicht sichtbar sind, von infizierten Vögeln reichen hierbei für eine Übertragung aus. Daher müssen Eintragswege über verunreinigtes Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände (Schuhe, Arbeitsgeräte, Fahrzeuge u.a.) berücksichtigt und vermieden werden. Ein weiteres Risiko ist auch die Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen durch den Zukauf von Tieren und über indirekte Kontakte durch Personen, Verpackungsmaterialen oder Ähnliches.

Einhaltung von Schutzmaßregeln durch alle Halterinnen und Halter

Für alle HalterInnen von Geflügel im Land gilt, die allgemeinen rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln konsequent umzusetzen - unabhängig von der Größe oder dem Zweck der Haltung. Entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.4.2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.

Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand oder erhöhten Verlusten in der Herde sind ebenfalls vorgeschrieben. Sofern noch nicht erfolgt, sollten alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und/oder beim Tierseuchenfonds registriert werden.

Stallpflicht

Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Anordnung der Aufstallung von Freilandgeflügel durch die Kreise und kreisfreien Städte, die abhängig von der dort auftretenden aktuellen Geflügelpest-Situation verfügt wird. Die Pflicht zur Aufstallung kann für das vollständige Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Stadt gelten oder nur bestimmte und besonders gefährdete Regionen betreffen. Nähere Informationen hierzu stellen die Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung bzw. diese sind deren Allgemeinverfügungen zu entnehmen.

Aufgrund der Uneinheitlichkeit der Maßnahmen sollten Nachfragen direkt bei den Kreisen/kreisfreien Städten erfolgen.

Nonnengänse fliegen von einer Wiese los. Das Bild ist aus Eiderstedt in Nordfriesland.
Nonnengänse in Nordfriesland

Geflügelpest bei Wildvögeln

Wer tote oder krank erscheinende Wasservögel oder Greifvögel entdeckt, wird dringend gebeten, sie den Ordnungs- oder Veterinärämtern der jeweiligen Kreise bzw.  kreisfreien Städte zu melden. Diese Stellen organisieren dann das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Auch sollten möglichst Hunde und Katzen nicht mit diesen in Berührung kommen.

Monitoring 

Aufgrund des aktuellen Vogelzugs in Schleswig-Holstein gilt es, wachsam zu sein und mögliche Ausbrüche im Land frühzeitig zu erkennen. Hierzu finden ganzjährig und über das Land verteilt verschiedene Monitorings in Hausgeflügelbeständen sowie in der Wildvogelpopulation statt. Das sogenannte passive Wildvogelmonitoring, die Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildvögeln, wurde im Sinne eines Frühwarnsystems nochmals verstärkt wird. Zusätzlich wird intensiv die internationale Lage und Entwicklung beobachtet.

Chronologie des Geflügelpestgeschehens ab Oktober 2020

Nachdem im Oktober 2020 tausende Vögel durch den damals schwersten Geflügelpest-Ausbruch der schleswig-holsteinischen Geschichte verstorben sind, breitete sich das Virus auch im Oktober 2021 erneut aus. Im bundesweiten Vergleich war Schleswig-Holstein 2020 als erstes Bundesland und mit mehr als der Hälfte aller in Deutschland bestätigten Fälle am stärksten betroffen. Dank der konsequenten Seuchenvorsorge und -bekämpfung konnte seinerseits die Anzahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen auf insgesamt zehn Fälle beschränkt werden.

Alle Meldungen ansehen

Die Geflügelpest im Winter 2016/2017

Auch im Winter 2016/17 wurde Schleswig-Holstein vom bis dahin schwersten Geflügelpest-Geschehen seit Beginn der Aufzeichnungen getroffen und zählte zu den am stärksten betroffenen Ländern. Hier wurde ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus der Subtypen H5N8 und H5N5 in der Wildvogelpopulation sowie in Hausgeflügelhaltungen amtlich festgestellt.

Chronologie des Geflügelpestausbruchs 2016/2017

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